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Am 9. März kam in der Rheinpfalz ein entsprechender Artikel, der die Diskussion verkürzt dargestellt hat, darum sollen unsere Beweggründe für den Antrag hier ausgeführt werden:
Große Teile Leimersheims sind durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich abgedeckt. Neubaugebiete sowieso, interessanter ist aber der Bereich Ortsmitte. Hier wurde vor Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Bebauung besonders in zweiter Reihe ordnet. Kurz gefasst gilt hier "Straßenseitig zwei Wohneinheiten, in der hinteren Reihe drei". Es wurde klar gestellt, dass es von Seiten der Gemeinde nicht gewollt ist, dass im Bereich zwischen Unterer Hauptstraße und Schafgartendamm durch Zusammenlegung von Grundstücken Raum für größere Gebäude entsteht, die die Lebensqualität und das Ortsbild verändern und beeinträchtigen. Nachverdichtung ist aber explizit erwünscht.
Nun haben wir einen in der Art verwandten Anlass, für einen Bebauungsplan im oben genannten Gebiet gesehen. An der Ecke Friedhofstraße / Horststraße wurde ein Grundstück verkauft, das darauf stehende Gebäude wird momentan abgebrochen. Da der Besitzer dafür bekannt ist, vorrangig Mehrfamilienhäuser zu bauen und auch schon Eigentümer weiterer Grundstück im Bereich ist, sehen wir hier Handlungsbedarf für eine Dorfplanung durch die Gemeinde statt durch private Hand. Leimersheim besteht hauptsächlich aus Wohnhäusern mit ein bis zwei Wohneinheiten, meist mit Garten. Diese dörfliche Bebauung prägt das Ortsbild, auch deshalb wohnen wir alle hier, und auch deshalb wollen viele Weitere hier her. Darum sind wir der Meinung, dass das Ortsbild geschützt werden muss.
Nun zu den Argumenten, die die Verwaltung angeführt hat und denen die CDU-Fraktion gefolgt ist:
Nach §34 BauGB gilt bei nicht überplanten Gebieten das "Einfügungsgebot", nach dem Neubauten von Größe und Bauart zu bestehenden Gebäuden passen sollen. Die Verwaltung argumentiert, immerhin unterstützt durch eine extra in Auftrag gegebene Untersuchung durch ein Planungsbüro, dass dieser Paragraf ausreichend Spielraum lässt, um Fehlentwicklungen zu verhindern.
In dem Bereich, um den es hier geht, hilft uns dieses Einfügungsgebot aber nicht weiter. Entlang der Horststraße stehen auf der westlichen Seite Einfamilien-, auf der östlichen aber bereits zwei Mehrfamilienhäuser. Beliebiger Bauherr kann sich daher hier heraussuchen, in welche Bauart sich sein Gebäude "einfügt".
Durch einen Bebauungsplan könnte die Verwaltung ihr Planungsrecht ausüben, in welche Richtung auch immer. So aber bleiben Bürgermeister, Verwaltung und CDU auf der Stelle stehen und lassen geschehen, was geschieht.
Dass die Verwaltung argumentiert, Mehrfamilienhäuser böten Wohnraum für diejenigen, die sich kein Wohneigentum leisten können, ist erstmal nicht falsch. Wir Grünen sehen die Notwendigkeit für günstigeren Wohnraum ebenso wie übrigens die SPD. Es sollte aber auch durchaus möglich sein, kleinteiligeren Wohnraum herzustellen, ohne die Einmündung in die Friedhofstraße und die Horststraße zu einer dreiseitigen Häuserschlucht zu machen. Das nun an der Stelle geplante Gebäude mit angrenzenden 12 Parkplätzen wird hier nämlich seine Wirkung nicht verfehlen. Die Gemeinde hätte es in der Hand gehabt.
Immerhin - unsere Initiative hat eine Diskussion über die Dorfentwicklung im östlicheren Teil der "Nordstadt" angeschoben. Der Dorfentwicklungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 30. März mit der Überplanung des bisherigen Betriebsgelände eines Kiesabbauunternehmers befassen.
Wir bleiben dran und freuen uns über Eure Anregungen!
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