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Die Lage in den griechischen Flüchtlingslagern, besonders in Moria auf Lesbos, ist dramatisch. Hier ist die Solidarität mit den Flüchtlingen und der Bevölkerung in Griechenland gefragt. Darum stellt unsere Fraktion folgenden Antrag:
Die Verbandsgemeinde Rülzheim zum sicheren Hafen machen!
Das Sterben auf dem Mittelmeer setzt sich tagtäglich fort. 2018 ertranken mindestens 2275 Menschen - das sind durchschnittlich sechs Menschen pro Tag - bei dem Versuch nach Europa zu kommen. Auch im Jahr 2019 gab es viel zu viele Tote. Täglich kommen weitere hinzu. Die Rettung von in Seenot geratenen Menschen ist eine rechtliche und moralische Verpflichtung aller Menschen, auch europäischer Staaten (und Schiffe). Denn jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Verantwortung Geflüchteten in der EU ein rechtsstaatliches Asylverfahren zu ermöglichen. Die Verbandsgemeinde Rülzheim hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie bereit und fähig ist geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg wollen wir weitergehen und so unserer Verantwortung gerecht werden.
Der Büroleiter der Verbandsgemeinde Jockgrim, Herr Thomas Merz, hat diesbezüglich an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine Anfrage gestellt, die wie folgt beantwortet wurde:
„Hier ist ein örtlicher Bezug ableitbar, da die Flüchtlingsaufnahme und Integration in der Gemeinde stattfindet. Die Anträge zum „sicheren Hafen für Flüchtlinge“ sind momentan in zahlreichen Gemeinden anzutreffen.
Ergänzend noch Ausführungen zur Zuständigkeitsbegrenzung , die der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seinem Info-Brief WD 3-3000-035/15 weitergegeben hat:
„Kompetenzbeschränkend wirkt demgegenüber, dass sich die Aufgaben und Fragen auf den kommunalen Wirkungskreis der Gemeinde beziehen müssen. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht des Grundgesetzes gestattet danach die Befassung der Gemeinde mit einem bestimmten Sachgebiet nur dann, wenn dieses zu den örtlichen Angelegenheiten der Gemeinschaft gehört (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG). (…). Sämtliche Maßnahmen der Gemeinde müssen sich in dem so abgesteckten Rahmen halten. Der Gemeinde kommt keine Kompetenz zur Befassung mit allgemeinpolitischen Angelegenheiten zu. Maßnahmen, die über den bezeichneten Bereich der örtlichen Gemeinschaft hinausgehen, sind rechtswidrig, da es an der gemeindlichen Zuständigkeit fehlt. Diesen den Gemeinden durch das Grundsetz gesetzten Grenzen ihrer Verbandskompetenz muss auch der Gemeinderat als kommunales Hauptverwaltungsorgan Rechnung tragen (…). Das Erfordernis einer Rechtsgrundlage gilt auch für symbolische Entschließungen sowie für die bloße Befassung. Auch appellative Stellungnahmen des Gemeinderates müssen daher „in spezifischer Weise ortsbezogen“ sein, da andernfalls keine Rechtsgrundlage besteht. Die Tatsache, dass der Gemeinderat nur für die eigene Gemeinde spricht, genügt dem Anspruch spezifischer Ortsbezogenheit nicht. Andernfalls könnte sich die Gemeinde mit jedem landes- oder bundespolitischen Thema befassen, das in irgendeiner Weise gegebenenfalls auch nur mittelbar die Gemeinde betrifft oder in Zukunft betreffen könnte, so dass die Begrenzung der Zuständigkeit auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft leerliefe. Bei überörtlichen Angelegenheiten kann ein spezifischer Ortsbezug nur dann anzunehmen sein, wenn diese sich gerade und in besonderer, also von den anderen Gemeinden unterscheidender Weise, auf die fragliche Gemeinde auswirken. Äußerungen, die den Charakter allgemeinpolitischer Stellungnahmen haben oder den Anschein solcher Stellungnahmen erwecken, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in jedem Fall unzulässig.“
Wir hatten in einem anderen Fall neben dem Aspekt „Sicherer Hafen für Flüchtlinge“ (örtlicher Bezug ableitbar) die weiteren Aspekte, dass sich die Gemeinde verpflichtet, „keine weiteren Abschiebungen mehr nach Afghanistan durchzusetzen und an den Bund zu appellieren, grundsätzlich keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzusetzen.“ Diese Aspekte wurden mit dem Verweis auf einen fehlenden örtlichen Bezug nicht behandelt, da der Rat hier keine Befassungskompetenz hat.“
Aufgrund der Ausführungen durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz muss der Antrag formell behandelt werden.
Die anderen Fraktionen ließen sich nicht dazu bewegen, mehr zu machen, als unbedingt notwendig und sowieso nicht abstreitbar. Konsens war, dass "die Verbandsgemeinde ohnehin schon genug täte". Daher das nicht verwunderliche Abstimmungsergebnis:
Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung am 8. Oktober 2020: https://ruelzheim.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2020-VGRAT-116
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