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Die Bebauung Leimersheims ist geprägt durch zweigeschossige Bauweise, Gebäude bieten meist einer oder zwei Wohneinheiten Raum. Um dieses Ortsbild beizubehalten und zu vermeiden, dass Mehrfamilienhäuser errichtet werden und dadurch der Charakter eines Straßenzugs verstädtlicht wird, soll ein Bebauungsplan im genannten Gebiet Richtlinien zur Bauweise vorgeben. Als Vorlage können die vorhandenen Pläne "Weide" und "Ortsmitte" dienen.
Damit in der Planungsphase bis zum Moment der Gültigkeit des zu erarbeitenden Bebauungsplans kein vermehrtes Aufkommen von Bauanträgen entsteht, die nach Festsetzung des Planes nicht mehr zum Bebauungskonzept passen würden, wird außerdem beantragt, eine Veränderungssperre nach §14 BauGB für das betroffene Gebiet zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt,
Unser Antrag wurde mit 3 zu 17 Stimmen durch die Fraktionen von CDU und SPD abgeleht.
Bezeichnenderweise wurde in der selben Sitzung im Tagesordnungspunkt 8.1 an genau der kritischen Stelle an der Ecke Friedhofstraße / Horststraße eine Bauvoranfrage positiv beschieden. Ein Schelm, wer Böses bei dieser terminlichen Übereinstimmung denkt.
Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung am 7. März 2017: https://ruelzheim.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=ni_2017-GRLEI-123
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