Antrag GR Leimersheim: "Bebauungsplan Leimersheim Nord"

 

Antrag

  1. Es wird beantragt, für den Bereich
    1. westlich der Horststraße,
    2. südlich der Gartenstraße inklusive deren nördlicher Bebauung,
    3. östlich des Friedhofs und
    4. nördlich des Otterbachs bis zur Rheinstraße
      einen Bebauungsplan festzulegen.
  2. Des Weiteren wird beantragt, für die Dauer der Erarbeitung dieses Bebauungsplanes eine Veränderungssperre in diesem Gebiet zu erlassen.

Begründung

Die Bebauung Leimersheims ist geprägt durch zweigeschossige Bauweise, Gebäude bieten meist einer oder zwei Wohneinheiten Raum. Um dieses Ortsbild beizubehalten und zu vermeiden, dass Mehrfamilienhäuser errichtet werden und dadurch der Charakter eines Straßenzugs verstädtlicht wird, soll ein Bebauungsplan im genannten Gebiet Richtlinien zur Bauweise vorgeben. Als Vorlage können die vorhandenen Pläne "Weide" und "Ortsmitte" dienen.

Damit in der Planungsphase bis zum Moment der Gültigkeit des zu erarbeitenden Bebauungsplans kein vermehrtes Aufkommen von Bauanträgen entsteht, die nach Festsetzung des Planes nicht mehr zum Bebauungskonzept passen würden, wird außerdem beantragt, eine Veränderungssperre nach §14 BauGB für das betroffene Gebiet zu beschließen.

Beschlussvorlage

Der Gemeinderat beschließt,

  1. einen Bebauungsplan für das oben genannte Gebiet zu erstellen,
  2. eine Veränderungssperre für die Dauer der Planungsphase in diesem Gebiet zu erlassen.

Beschlussfassung und Kommentar zum Ergebnis

Unser Antrag wurde mit 3 zu 17 Stimmen durch die Fraktionen von CDU und SPD abgeleht.

Bezeichnenderweise wurde in der selben Sitzung im Tagesordnungspunkt 8.1 an genau der kritischen Stelle an der Ecke Friedhofstraße / Horststraße eine Bauvoranfrage positiv beschieden. Ein Schelm, wer Böses bei dieser terminlichen Übereinstimmung denkt.

Link zur Sitzung

Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung am 7. März 2017: https://ruelzheim.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=ni_2017-GRLEI-123

zurück