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Es wird beantragt, vor Mäharbeiten entlang Verkehrsstraßen rechtzeitig entsprechende Ankündigungen zu veröffentlichen, um der Öffentlichkeit den zeitlichen Rahmen zur vorbereitenden Müllbeseitigung zu geben.
Achtlos im Bereich am Straßenrand „entsorgter“ Abfall wird bei Mäharbeiten kleingehackt und dadurch praktisch nicht mehr aufsammelbar.
Um rechtzeitig Sammelaktionen planen zu können, ist eine öffentliche Bekanntmachung über die anstehenden Termine von Mäharbeiten notwendig.
Die Bekanntmachung ist bis auf den organisatorischen Aufwand in der Verwaltung praktisch kostenneutral.
Der Gemeinderat beschließt, Mäharbeiten entlang Verkehrsstraßen auf der Gemarkung Leimersheim mindesten 3 Wochen vorher öffentlich bekannt zu machen.
Bei der Formulierung der Bekanntmachung soll darauf hingewiesen werden, dass die Bekanntmachung sowie Sammelaktionen nur notwendig sind, weil Müll durch Wegwerfen im öffentlichen Raum nur scheinbar und nicht tatsächlich entsorgt werden kann.
Da der Verwaltung nicht mitgeteilt wird, wann die Mäharbeiten stattfinden, bot BM Matthias Schardt an, beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) anzufragen, ob diese Kommunikation zukünfitg stattfinden kann.
In der Sitzung vom 4. März 2020 (https://ruelzheim.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2020-GRLEI-151, TOP 12.1) wurde unter "Kenntnisgaben" mitgeteilt, dass das LBM diese Informationen nicht weitergeben könne. Außerdem wäre es zu gefährlich, Privatpersonen an öffentlichen Straßen Müll sammeln zu lassen. Der Bauhof würde allerdings "immer" darauf achten, vor und bei Mäharbeiten an innerörtlichen Grünflächen, Müll einzusammeln statt mit dem Mähwerk zu schreddern.
Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung am 23. Januar 2020: https://ruelzheim.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2020-GRLEI-150
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